AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen von SKYplast GmbH & Co. KG , sofern sie nicht durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung der Vertragspartner geändert worden sind.

In diesen Bedingungen ist „der Verkäufer“ die Bezeichnung für den Versandhandel SKYplast GmbH & Co. KG. Als „der Käufer“ wird eine Firma, eine Person oder eine Gesellschaft bezeichnet, mit der eine Vereinbarung zum Kauf von Produkten von SKYplast GmbH & Co. KG ergangen ist. Als „Ware“ wird das Produkt bezeichnet, das Kaufgegenstand ist.

2. Vertragsabschluss

Wenn die Geltungsdauer des Angebots nicht ausdrücklich angegeben ist, ist sie auf dreissig (30) Tage begrenzt, gerechnet ab Ausstellungsdatum.
Ein Vertrag entfaltet für die Partner bezüglich einzelner Lieferungen bindende Wirkung erst dann, wenn der Verkäufer die Bestellung schriftlich bestätigt hat. Hat der Käufer im Zusammenhang mit der Bestellung Bedingungen gestellt, die der Bestätigung der Bestellung oder diesen Allgemeinen Bedingungen entgegen stehen, bedeuten fehlende Einwände gegen die gestellten Bedingungen seitens des Verkäufers nicht, dass diese vom Verkäufer anerkannt wurden, jedoch behalten die Bestätigung der Bestellung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.

3. Menge und Beschaffenheit der Ware

Falls nichts anderes vereinbart ist, wird die Ware nach dem theoretisch berechneten Gewicht (Länge x Breite x Dicke x Dichte) oder dem tatsächlich gewogenen Gewicht für jede Lieferung berechnet.
Falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gilt die Standardabweichung und die Standardmenge des Verkäufers für die bestellte Ware.
Wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, haftet der Verkäufer nicht dafür, dass die gelieferte Ware für den ursprünglichen oder später beabsichtigten Zweck des Käufers anwendbar ist.

4. Teillieferungen

Sind im Vertrag Teillieferungen vereinbart, ist jede Lieferung als selbstständiger Verkauf zu betrachten. Der Käufer ist nicht berechtigt, den Vertrag hinsichtlich anderer Lieferungen aufgrund von Verzug, Fehlern oder Mängeln bei einer Teillieferung aufzuheben.

5. Preise und Zahlung

Die auf den Produktseiten aufgeführten Preise beinhalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer. Auch auf Verpackungs- und Versandkosten muß die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben werden. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung gegen Vorkasse.

6. Lieferungen

Verpackung- und Versandkosten werden gewichts- bzw. volumenabhängig kalkuliert. Wenn nicht anders vereinbart, bestimmt der Verkäufer die Art der Verpackung der zu liefernden Ware.
Tritt aufgrund einer Verspätung beim Transport, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat, oder aufgrund eines Handelns oder Unterlassens seitens des Käufers Lieferverzug ein, ist die Lieferzeit so zu verlängern, wie es den Umständen entsprechend angemessen erscheint. Diese Bestimmung gilt unabhängig davon, ob der Grund des Verzugs vor oder nach Ablauf der vereinbarten Lieferzeit eintritt.

7. Mitwirken des Käufers und dergleichen

Wenn nicht ein Unterauftrag oder eine Spezifikation zur bestellten Menge dem Verkäufer in der vereinbarten Zeit zugeht, ist der Verkäufer in freier Verfügung berechtigt, den Vertrag entweder bezüglich der nicht bestellten oder spezifizierten Menge aufzuheben, und dafür vom Käufer Ersatz für den direkten Schaden zu erhalten oder die Lieferung fertig zu stellen und die restliche Menge in Rechnung zu stellen.

Nimmt der Käufer die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt nicht an, bleibt er trotzdem verpflichtet, jede Zahlung zu leisten, als ob die Lieferung der in Frage stehenden Ware erfolgt sei.

8. Kontrolle

Ist keine Vereinbarung zu eingehender Lieferkontrolle und Nachprüfung getroffen worden, ist die Ware einer Kontrolle zu unterziehen, die im normalen Geschäftsbetrieb des Käufers üblich ist. Die vom Verkäufer durchgeführte Lieferkontrolle befreit den Käufer in keinem Fall von einer Kontrolle eingehender Ware, die je nach Art der Ware und des Geschäfts bei Warenerhalt begründet ist.

9. Fehler und Mängel der Ware

Ist die gelieferte Ware mit Fehlern oder Mängeln behaftet, ist die Ware durch eine fehlerfreie Ware zu ersetzen oder der eventuelle Mangel zu beseitigen. Wird die fehlerhafte Ware nicht in einer angemessenen Frist ersetzt oder der Mangel nicht beseitigt, ist der Käufer berechtigt, eine dem Wertunterschied der fehlerhaften Ware zu einer Ware im vereinbarten Zustand entsprechende Preiserstattung zu verlangen. Die Haftung des Verkäufers für Fehler oder Mängel ist auf das in diesem Paragraph Bestimmte beschränkt. Darüber hinaus und abgesehen von diesen Bestimmungen haftet der Verkäufer in keinem Fall für Produktionsausfall, Gewinnausfall, Kosten für Eingriffe in die Ware bei Demontage- oder Montagearbeiten, oder für direkte oder indirekte Schäden, Verluste oder Kosten, die dem Käufer, dessen Kunden oder Dritten entstanden sind.

Sollte sich die gelieferte Ware als fehlerhaft erweisen, verpflichtet sich der Verkäufer, sämtliche Kosten und sämtliche Risiken hinsichtlich des Rücktransports der fehlerhaften Ware zum Verkäufer zu tragen. Weiter trägt der Verkäufer sämtliche Kosten und Risiken hinsichtlich des Transports der ersetzten oder reparierten Ware zum vertragsgemäßen Lieferort. Dem Verkäufer steht es mit Rücksicht auf den Wert der fehlerhaften Ware frei zu entscheiden, ob ein Rücktransport der fehlerhaften Ware erfolgen soll oder nicht.

Der Verkäufer haftet nicht dafür, dass die Ware für einen bestimmten Zweck geeignet ist, es sei denn es wird im Vertrag ausdrücklich auf eine schriftliche Garantie hingewiesen, die einen bestimmten Zweck festlegt.

Der Käufer verpflichtet sich bezüglich des Verkaufs im Einzelhandel und der Vermarktung der Ware des Verkäufers, keine irgendwie gearteten Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten hinsichtlich der Leistung und der Eigentumsverhältnisse für den Verkäufer einzugehen. Dem Käufer obliegt es, den Verkäufer schadlos zu halten, falls dem Verkäufer aufgrund der Verletzung dieser Bestimmung ein Schaden entsteht.

Der Verkäufer haftet lediglich in den Fällen, die zu den im Vertrag vorgesehenen Voraussetzungen bei richtiger Anwendung, Installation und Veredelung der Ware eintreten.

Die Haftung des Verkäufers erstreckt sich nicht auf Fehler, die durch Umstände verursacht werden, die nach dem Gefahrenübergang vom Verkäufer auf den Käufer eingetreten sind. Beispielsweise erstreckt sich die Haftung nicht auf Fehler, die durch fehlerhafte Wartung oder unrichtige Montage seitens des Käufers oder durch Änderungen ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers, durch vom Käufer unrichtig ausgeführte Reparaturen sowie durch normalen Verschleiß und Verschlechterung verursacht worden sind. Der Verkäufer haftet außerdem nicht für solche Verluste, die der Käufer durch angemessenes Handeln zu deren Verhinderung hätte begrenzen können.

Der Käufer hat dem Transportunternehmen sichtbare Fehler oder Mängel der Ware, von denen angenommen werden kann, dass sie während des Transports entstanden sind, unverzüglich anzuzeigen, indem ein derartiges Vorkommnis auf dem Frachtbrief vermerkt wird. Nach Wareneingang hat der Käufer schnellstens zu untersuchen, ob die Ware dem vertragsgemäßen Zustand entspricht. Spätestens drei (3) Arbeitstage nach Wareneingang hat der Käufer den Verkäufer über Fehler und Mängel zu informieren, die er bei einer derartigen Annahmekontrolle entdeckt hat oder die er hätte entdecken können. Eine Anzeige eines Lieferfehlers, der bei der Annahmekontrolle nicht hätte entdeckt werden können, hat unverzüglich, nachdem er entdeckt worden ist oder entdeckt hätte werden können, zu erfolgen, jedoch spätestens vier (4) Wochen nach Lieferung. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen gemäß diesem Paragraph nicht nach, verliert er die Ansprüche, die ihm aufgrund des Fehlers oder Mangels entstanden sind.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Südlohn.